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Meldepflicht bei COVID-19
Meldepflicht bei COVID-19
POSITIVES COVID-19 TESTERGEBNIS WÄHREND DES AUFENTHALTS
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Please contact the health authorities of French Polynesia upon receipt of a positive RT-PCR of SARS-CoV test result. Phone : 40 45 50 00
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mich unter der Telefonnummer +689 40 45 50 00 melde, falls COVID-19 typische Symptome* auftreten, auch wenn sie sehr gering sind. Bei ernsthafter Erkrankung ist direkt der SAMU (medizinischer Notdienst) unter der Telefonnummer 15 anzurufen. Geben Sie ggfs. an, dass Sie aus einem Infektionsgebiet zurückkehren. (*Fieber, trockener Husten, Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Ausschlag oder Verfärbung an Fingern oder Zehen, Atemnot oder Kurzatmigkeit [die Intensität der Symptome weist auf die Schwere der Erkrankung hin]).
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Basierend auf der Diagnose des Gesundheitsamts sind Sie verpflichtet, den Behandlungsanweisungen Folge zu leisten. Dies kann auch einen kostenlosen SARS-CoV-2 Antikörpertest beinhalten.
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Im Fall negativer Testergebnisse können Sie Ihren Urlaub unbesorgt fortsetzen.
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Bei positiver Testung und falls es Ihr Gesundheitszustand erfordert, werden Sie auf die Insel Tahiti zurückgebracht. Dort erhalten Sie die bestmögliche medizinische Versorgung und Pflege. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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Ihre Familie wird ebenfalls angehalten, zur Hauptinsel Tahiti zurückzukehren. Alle dadurch entstehenden Kosten sind selbst zu tragen.
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Der Gesundheitsdienst begutachtet Ihren Gesundheitszustand.
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Sobald Sie als "nicht ansteckend" bestätigt worden sind, kann Ihre Entlassung aus dem Pflegezentrum und/oder der dafür vorgesehenen Einrichtung sowie die Rückkehr in Ihr Heimatland organisiert werden (dieser Zeitraum kann 14-21 Tage nach dem Auftreten von Symptomen betragen).
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR EINREISE UND AUFENTHALT IN FRANZÖSISCH-POLYNESIEN
Die Regierung von Französisch-Polynesien fordert von jedem Fluggast vor der Einreise die Abgabe einer Gesundheitserklärung. Diese Vorschrift ergänzt die bestehenden Einreisebestimmungen für Ausländer auf polynesisches Territorium. Sie gilt seit 12. Juli 2020 (Erlass Nummer 832 CM vom 24. Juni 2020) auf unbestimmte Zeit. Die Gesundheitserklärung ist ausschließlich über www.etis.pf abzugeben. Sie ist verpflichtend für alle Einreisenden, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Die Gesundheitserklärung muss vor dem Boarding nach Polynesien beim Check-in am Flughafen vorgezeigt werden. Der Service von E.T.I.S. ist kostenlos.
Die Gesundheitserklärung ist ausschließlich über www.etis.pf abzugeben. Sie ist verpflichtend für alle Einreisenden, unabhängig von ihrem Wohnsitz. Die Gesundheitserklärung muss vor dem Boarding nach Polynesien beim Check-in am Flughafen vorgezeigt werden. Der Service von E.T.I.S. ist kostenlos.
Afin d'être éligible, le voyageur et les membres mineurs de sa famille doivent: - Réaliser un test RT-PCR de détection du SARS-CoV-2 dans les 3 jours précédent le vol pour tout voyageur âgé d'au moins 6 ans. - Transmettre les résultats du test à la compagnie aérienne désservant la Polynésie française - Remplir entièrement le formulaire sanitaire d'engagement en ligne - Accepter les conditions sanitaires en vigueur.
Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie eine ETIS Bestätigung per E-Mail, die Sie während Ihres Aufenthalts stets mit sich führen müssen. Bei jeder weiteren Einreise nach Französisch-Polynesien muss eine neue Gesundheitserklärung über ETIS abgegeben werden.
La réalisation de la quarantaine à domicile est conditionnée au respect des exigences sanitaires suivantes :
Disposer d’un domicile dans lequel la quarantaine peut être réalisée sans risques de croiser une tierce personne (hébergement strictement individuel, sans entrée commune avec des tierces personnes)
Justificatif : attestation sur l’honneur de l’absence de tierces personnes dans le logement et l’absence de risques de contacts avec des tierces personnes.
Disposer d’un véhicule personnel à l’arrivée en Polynésie française pour se rendre au logement sans contact avec des tierces personnes ou avoir retenu un véhicule sanitaire agréé
Justificatif : attestation sur l’honneur
Disposer d’un stock suffisant de masques à usage médical « chirurgicaux » conformes à l’arrêté n° 514 CM du 11 mai 2020 relatif à la sécurité et définissant les normes d'application obligatoire des masques à usage médical, pour que tous les membres de plus de 11 ans d’une famille réalisant sa quarantaine dans un même lieu puissent être masqués
Avoir pris contact avec un médecin ou accepter une visite de contrôle par un personnel de santé.